PREISE | AGB
HOCHZEITSFOTOGRAFIE
Paket 1
Kennenlerngespräch & Konzepterstellung.
Fotoreportage während der Trauung
Individuelles Shooting nach der Trauung bis 2h
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.)
Bereitstellung eines Online Ordners ODER USB Sticks mit allen für gut befundenen Bildern in hoher Auflösung (max.50 Bilder in Farbe, ausgewählte in Schwarz Weiß)
500,-€
Paket 2
Kennenlerngespräch & Konzepterstellung.
Fotoreportage während der Trauung
Individuelles Shooting nach der Trauung bis 2h
Weitere 2h Fotoreportage während der Feierlichkeiten
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.)
Bereitstellung eines Online Ordners ODER USB Sticks mit allen für gut befundenen Bildern in hoher Auflösung(max.120 Bilder in Farbe, ausgewählte in Schwarz Weiß) Dazu gibt es eine Auswahl als Prints in 13x18cm
750,-€
Paket 3
Kennenlerngespräch & Konzepterstellung
Fotoreportage inkl. Trauung und individuellem Paarshooting über einen Zeitraum von 8h
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.)
Daten werden via USB Stick mit allen für gut befundenen Bildern in hoher Auflösung (max.400 Bilder in Farbe, ausgewählte in Schwarz Weiß) geliefert. Dazu gibt es eine Auswahl als Prints in 13x18cm
1200,-€
Paket 4
Kennenlerngespräch & Konzepterstellung Fotoreportage inkl. Trauung und individuellem Paarshooting, vom Anfang bis zum Ende :)
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.) etc.)
Daten werden via USB Stick mit allen für gut befundenen Bildern in hoher Auflösung (max.500 Bilder in Farbe, ausgewählte in Schwarz Weiß) überliefert. Dazu gibt es eine Auswahl als Prints in 13x18cm
1500,-€
Fotobücher und weitere gedruckte Medien können im persönlichen Gespräch besprochen und hinzu gebucht werden. Preise hierfür sind je nach Umfang variabel und werden auf Anfrage berechnet.
FAMILIEN | KINDER | SCHWANGERSCHAFT | PAARE FOTOSHOOTING
Mini Session
ca. 40min individuelles Fotoshooting
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.)
5 hochauflösende Fotos, übermittelt via Online Ordner ODER USB Stick
99,-€
S - Paket
Kennenlerngespräch & Konzepterstellung
ca. 1h individuelles Fotoshooting
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.)
15 hochauflösende Fotos, übermittelt via Online Ordner ODER USB Stick
160,-€
M -Paket
Kennenlerngespräch & Konzepterstellung
ca. 2h individuelles Fotoshooting
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.)
25 hochauflösende Fotos, übermittelt via Online Ordner ODER USB Stick
220,-€
L - Paket
Kennenlerngespräch & Konzepterstellung
ca. bis 3h individuelles Fotoshooting
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.)
40 hochauflösende Fotos, übermittelt via Online Ordner ODER USB Stick
299,-€
XL Paket
Kennenlerngespräch & Konzepterstellung
ca. bis 4h individuelles Fotoshooting mit Locationwechsel
Digitale Nachbearbeitung (Farbe, Kontrast, Schärfe, Look etc.)
Alle Fotos, die während des Shootings als geeignet eingestuft werden, übermittelt via Online Ordner ODER USB Stick
350,-€
WEITERHIN ZU BEACHTEN IST:
Optional kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, sollte eine Anreise erforderlich sein. Im Raum Erfurt und Umkreis von 15km ist dies nicht zutreffend.
Ab einer Anfahrt von 16km werden Kosten in Höhe von 0,30€ / km veranschlagt. Notwendige Übernachtungskosten sind vollständig vom Klienten zu übernehmen.
Sollte ein Shooting länger dauern als im Paket enthalten, wird für jede weitere Stunde ein Stundenlohn von 25,-€ berechnet.
Für Fotos, die zusätzlich zum gebuchten Paketumfang gewünscht werden, sind je 5,-€/ Bild zu berechnen.
Es fällt ein Expresszuschlag von 20% des Paketpreises an, sollten Eilaufträge innerhalb von 24h-60h bearbeitet und übergeben werden müssen.
Es entstehen zusätzliche Kosten, sollte der Kunde eine Lizenz für die gewerbliche Weiternutzung der entstandenen Bilder erwerben wollen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Fotografen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Leistung des Fotografen
Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind vom Fotografen anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu erwarten ist. Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers einzugehen.
Erstellte Aufnahmen des Fotografen werde dem Auftraggeber grundsätzlich nicht im Rohdatenformat übergeben.
Der Fotograf ist dem Auftraggeber gegenüber nicht dazu verpflichtet, die erstellten Aufnahmen über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Mit Übergabe der zu erstellenden Aufnahmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über.
3. Vergütung
Für die Erstellung von Fotografien wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarten Paketpreisen berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Bildbearbeitung sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert durch den Fotografen in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Wohn- bzw. Arbeitsortes des Fotografen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird die für Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Honorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Das Honorar ist mit Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und kann bar entrichtet oder als Überweisung getilgt werden . Wird eine Bildproduktion in Teilen geliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Zeit- und Kostenaufwand in Rechnung stellen.
Stornierung/Nichtzustandekommen eines Auftrages:
HOCHZEITEN
Sollte die Auftragnehmerin kurzfristig schwerwiegend erkranken, wird sie sich bemühen, für Ersatz zu sorgen, sofern ihr dies möglich ist. Sollte der schlimmste Fall eintreten und es ist nicht möglich einen Ersatz zu organisieren, wird dem Auftraggeber die Terminreservierungsgebühr erstattet.
Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen.
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin möglich. Bei einer späteren Stornierung wird die Terminreservierungsgebühr einbehalten.
Im Bereich der Auftragsfotografie für Fotoreportagen AUßERHALB der Hochzeitspakete gilt:
- Absage durch den Auftraggeber bis zu 3 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 30% der veranschlagten Kosten
- Absage durch den Auftraggeber bis zu bis 1 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 50% der veranschlagten Kosten
Die Geltendmachung von weiteren Schäden beleibt hiervon unberührt.
4. Übertragung von Nutzungsrechten / Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Retuschen, Composings und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Bei Fristüberschreitungen behält der Fotograf sich rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er Werke des Fotografen im Zeitraum des Zahlungsverzuges publiziert.
Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur Nutzung in Anzeigen und Prospekten in Deutschland übertragen. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ist ohne diese rechtswidrig.
Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Schriftform.
Bei Verwendung seines Werkes hat der Fotograf den Anspruch, als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten bleiben. Der Fotograf ist berechtigt, Fotoaufnahmen im Rahmen des zustande gekommenen Vertrages zumZwecke der Bereitstellung für den/die Auftraggeber/in auf einen passwortgeschützten Online Server hochzuladen. Zwischen Auftraggeber und Fotograf festgelegte Fotoaufnahmen dürfen vom Fotografen in die Internetseite sowie als Publikationen in Anzeigen und Medien eingebunden werden.
(Printmedienmeint insbesondere: Broschüren, Flyer, Anzeigen; Online-bzw. Digitalmedien meint insbesondere: Websites, Soziale Medien, Bildportale,Newsletter, Online-Datenbanken und zukünftige Medien/Kommunikationskanäleähnlicher Art)
Die Weitergabe an Dritte durch den Fotografen ist nicht gestattet.
5. Rechtsverletzungen / Überschreitung der Nutzungsrechte
Jegliche Nutzungen von Bildern des Fotografen durch den Auftraggeber, welche nicht von der Einräumung von Nutzungsrechten seitens des Fotografen gedeckt sind, ist seitens des Auftraggebers nach der jeweils gültigen Fassung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu honorieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, für jeden Fall der unberechtigten Verwendung von Bildmaterial des Fotografen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.
Verstößt der Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Nennung des Fotografen nach Ziffer 4 dieser Bedingungen, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.
6. Gewährleistung und Haftung
Der Fotograf sowie seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Der Fotograf verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Zur Aufnahme durch den Auftraggeber überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Dem Fotografen werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich dem Fotografen zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für den Fotografen übernommen hat und diesen insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens sechs Tage nach Übergabe beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Der Fotograf wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber erlischt für den Auftragnehmer die Aufbewahrungspflicht. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Auftragnehmer bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt. Der Fotograf ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz/ Wohnsitz zu belangen.
Garantie und Haftungsfreistellung
BildersommerPhotography garantiert, selbst Urheberin der veranlassten Fotowerke zu sein.Mit einer Veröffentlichung in den genehmigten Medien verletzt sie weder Klienten noch Dritte in ihren Persönlichkeitsrechten. Der Auftraggeber stellt Bildersommer Photography vollumfänglichvon einer Haftung frei, sollten Dritte wegen der Verletzung vonPersönlichkeitsrechten Forderungen gegenüber ihr geltend machen. Dieses umfasstauch die Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme zur Abwehr derartiger Forderungen.
BildersommerPhotography haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen ihrer Person und damit unerlaubt Inhalte ihrerWebsite für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladenund/oder Kopieren von Fotos. BildersommerPhotography sichert jedoch zu, alle zumutbaren Maßnahmen gegen einsolches unerlaubtes Handeln zu unternehmen, insbesondere verpflichtet sie sich auch dazu, alle durch ein solchesVorgehen Betroffene unverzüglich davon zu unterrichten.
Im Falle eines Widerrufs
Diese Einverständniserklärung ist gegenüber Bildersommer Photography postalisch oderper Email jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. In diesem Falle wird Bildersommer Photography die Bilder zukünftig nicht weiter verwenden und aus den genutzten Medien entfernen. Ein vollständiges Entfernen bereits verwendeter Bilder, insbesondere aus den Social-Media-Kanälen, kann nicht zugesichert werden.
Weitere Informationen zu Datenschutzbestimmungen
NOCH ETWAS IN EIGENER SACHE...
Ich lebe für und liebe Tierschutz. Ich achte Tiere und beschütze sie, wann immer dies nötig ist. Leider habe ich auf Hochzeiten immer wieder die traurige Erfahrung machen müssen, dass die Tradition des Tauben fliegen lassens praktiziert wird. Davon möchte ich mich deutlich distanzieren und darauf hinweisen, dass ich dies NICHT dokumentieren werde. Oft haben Brautpaare aber auch keine Ahnung, dass die Tiere meist gar nicht zurück finden, verhungern oder von Greifvögeln gefressen werden; vor Häuser und Autos fliegen. Im besten Falle fristen sie ein Dasein mit schlechtem Futter und vermehren sich mit anderen verwilderten Tauben. Informiert euch und eure Lieben im Zuge der Vorbereitungen dieses besonderen Tages. Über das Foto gelangt ihr zu mehr Informationen. Vielen Dank
Quelle des Fotos: Peta.de